Am 20. Dezember 2021 haben die Tarifpartner curafutura und FMH die überarbeitete Version 1.3 der ambulanten Tarifstruktur TARDOC beim Bundesrat zur Genehmigung nachgereicht. Seit der ersten Einreichung im Juli 2019 sind über 1000 Tage vergangen. Der Bundesrat hat nun an seiner Sitzung vom 3. Juni 2022 entschieden, dass er die Tarifstruktur TARDOC für noch nicht genehmigungsfähig hält. Der Bundesrat erwartet eine weitere Überarbeitung und eine gemeinsame Einreichung mit möglichst allen Tarifpartnern bis spätestens Ende 2023. Er hat den TARDOC damit nicht abgelehnt, sondern ihn als Einzelleistungstarif gesetzt.
Als Hauptgründe für die vorläufige Nichtgenehmigung führt der Bundesrat die Kostenneutralität und die Wirtschaftlichkeit an, die aus Sicht des Bundesrats noch nicht vollständig den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Die beteiligten Tarifpartner curafutura, MTK und FMH bedauern den Entscheid des Bundesrats. Mit diesem Entscheid verlängert der Bundesrat die Weiteranwendung des veralteten TARMED auf Jahre hinaus. Der Bundesrat hat damit die Chance verpasst, die veraltete und nicht mehr sachgerechte Tarifstruktur TARMED zeitnah durch eine sachgerechte, betriebswirtschaftlich bemessene und revisionsfähige neue Tarifstruktur abzulösen. Damit werden insbesondere die jahrelangen Anstrengungen und Bemühungen sowie die grosse Kompromissbereitschaft der Ärzteschaft für eine ganzheitliche Nachfolgelösung von TARMED um weitere Jahre zurückgeworfen. Zudem wird die Chance verpasst, die ärztliche Grundversorgung zu stärken.
TARDOC beinhaltet längst überfällige Entwicklungen: ein eigenes Kapitel zur Stärkung der Hausarztmedizin, interprofessionell erbrachte Leistungen sowie die Palliativmedizin, um nur einige zu nennen.
Der Entscheid, dass der TARDOC noch nicht genehmigt wurde, bedeutet auch, dass der TARMED für weitere unbestimmte Zeit im Einsatz bleiben wird, da keinerlei flächendeckende und ausgereifte Alternativen vorhanden sind. Auch die derzeit zur Diskussion stehenden ambulanten Pauschalen lösen dieses Problem keineswegs. Die ambulanten Pauschalen decken nur einen kleinen Teil (ca. 15 %) der ambulanten Gesundheitsleistungen in der Schweiz ab und ersetzen auch in ihrer ausgereiftesten Form niemals einen Einzelleistungstarif.
Die FMH analysiert derzeit die vom Bundesrat dargelegten Gründe zur vorläufigen Nichtgenehmigung und die aufgestellten Forderungen zur Erlangung der Genehmigungsfähigkeit von TARDOC. Sie führt zudem Gespräche mit den Tarifpartnern und evaluiert ein mögliches Vorgehen für die weitere Entwicklung. Die Delegiertenversammlung der FMH von Anfang September 2022 soll abschliessend über das weitere Vorgehen entscheiden.