FMH – Berufsverband
 
Gesundheitspolitik
Einheitliche Finanzierung

Einheitliche Finanzierung: Versorgung stärken - Prämien entlasten

Die einheitliche Finanzierung stärkt die ambulante Medizin sowie die Pflege, fördert die Koordination im Gesundheitswesen und entlastet die Prämienzahlenden. Ein JA zur KVG-Änderung am 24. November 2024 ist daher auch für Ärztinnen und Ärzte von zentraler Bedeutung. Die FMH unterstützt die Abstimmungskampagne «Ja zur einheitlichen Finanzierung».
einheitlichefinanzierug financementuniforme

Ausgangslage: Finanzierungssystem bremst Ambulantisierung

Heute werden ambulante und stationäre Leistungen sowie Leistungen der Pflege unterschiedlich finanziert:

  • Ambulante Leistungen (d.h. Leistungen in der Arztpraxis, bei einer Therapeutin, in der Apotheke oder im Spital ohne Übernachtung) werden nur von der Krankenversicherung und somit zu 100 % durch die Prämien finanziert.
  • Bei stationären Leistungen (d.h. Behandlungen im Spital mit Übernachtung) beteiligt sich der Wohnkanton mit mindestens 55 % an den Kosten. Der Rest wird von der Krankenversicherung bezahlt.
  • Die Kosten für Leistungen der Pflege (hier sind Leistungen im Pflegeheim oder durch die Spitex gemeint) werden heute zu ca. 54 % durch die Prämien und zu 46 % durch den Wohnkanton oder die Wohngemeinde bezahlt.

Der medizinische Fortschritt macht es möglich, dass bei gleichbleibender Qualität immer mehr Behandlungen ambulant statt stationär durchgeführt werden können. Doch die Schweiz hinkt dieser Entwicklung hinterher – das heutige Finanzierungssystem bremst die Ambulantisierung aus. Immer noch kommt es zu vielen nicht zwingend nötigen stationären Eingriffen mit Spitalübernachtungen. Auch der Pflegeheimeintritt erfolgt aufgrund finanzieller Fehlanreize häufig früher als nötig. Das ist teuer, ineffizient und die Gesundheitskosten steigen, ohne dass sich die Qualität verbessert.

Weil der ambulante Bereich von den Prämienzahlenden in der heutigen Situation alleine finanziert wird, tragen diese die gesamte Kostenlast der zunehmenden ambulanten Behandlungen.

Änderung sorgt für fair verteilte Kosten

Neu sollen alle Gesundheitsleistungen – unabhängig davon, ob sie ambulant oder stationär erbracht werden – nach demselben Verteilschlüssel finanziert werden. Die Kantone übernehmen mindestens rund ein Viertel (26,9 %) der Kosten, die Krankenkassen maximal drei Viertel (73,1 %). In einem zweiten Schritt wird die Langzeitpflege nach dem gleichen Schlüssel schweizweit harmonisiert und finanziert.

Damit setzt die einheitliche Finanzierung der unfairen Kostenverschiebung zulasten der Prämienzahlenden ein Ende. Und da die Kantone und Krankenversicherer künftig alle Leistungen gemeinsam finanzieren, haben sie künftig ein grosses Interesse, die jeweils medizinisch sinnvollste und günstigste Behandlung zu fördern. Damit werden insbesondere die ambulante Medizin und Pflege gestärkt. Davon profitieren alle: Patientinnen und Patienten, Gesundheitsfachpersonen und Prämienzahlende.

einheitlichefinanzierug financementuniforme

Ambulantisierung und integrierte Versorgung stärken

Doch bei der einheitlichen Finanzierung geht es um mehr als Kosten und Prämien – es geht primär um die Versorgung. Und diese wird in Zukunft vermehrt ambulant erfolgen. Denn neben den ökonomischen Vorteilen haben ambulante Behandlungen diverse weitere Vorteile:

  • Sie sind medizinisch häufig sinnvoller und für die Patientinnen und Patienten angenehmer.
  • Sie bieten die Chance durch den geringeren Ressourcenverbrauch die Versorgungssicherheit zu stärken.
  • Sie haben das Potenzial, mit neuen Versorgungsmodellen eine optimale Versorgung zu gestalten.
  • Für das Gesundheitsfachpersonal ist die Arbeit weniger belastend. Nachtschichten und unregelmässige Arbeitszeiten gehen zurück. Das wirkt dem Fachkräftemangel entgegen.
  • In der Langzeitpflege machen sie betreutes Wohnen attraktiver und der Eintritt ins Pflegeheim kann verzögert erfolgen. Dies erlaubt es älteren Menschen, länger selbständig zu leben.

Indem die ambulante Medizin gestärkt wird, bringt die einheitliche Finanzierung einen weiteren entscheidenden Vorteil: Die integrierte Versorgung wird gefördert. Weil sich Investitionen im ambulanten Bereich nun lohnen, wird die Koordination der Gesundheitsfachpersonen verbessert, z. B. durch verstärkte Absprachen oder eine speziell weitergebildete medizinische Praxisassistentin, die Patientinnen und Patienten begleitet. Dabei können Doppelspurigkeiten und unnötige Massnahmen verhindert und Spitalaufenthalte reduziert werden. Neben den unbestrittenen Vorteilen für Patientinnen und Patienten ermöglicht die integrierte Versorgung allen Gesundheitsfachpersonen inkl. Ärztinnen und Ärzten, effizienteres interprofessionelles Arbeiten und trägt auch zur Qualitätssteigerung bei.

Ein JA am 24. November 2024

Das Parlament, der Bundesrat, die Kantone, die Gemeinden und praktisch alle Akteure des Gesundheitswesens – insbesondere die Hauptbetroffenen Ärzteschaft, Spitex und alle Verbände der Alters- und Pflegeinstitutionen – empfehlen, die Finanzierung der Gesundheitsleistungen zu vereinheitlichen.

Die Website der Abstimmungskampagne «Ja zur einheitlichen Finanzierung» bietet weiterführende Informationen, Argumente und zeigt Unterstützungsmöglichkeiten auf.

www.einheitliche-finanzierung.ch

Medienmitteilung des Komitees vom 8. Oktober 2024

Kontakt

FMH Generalsekretariat
Elfenstrasse 18, Postfach
3000 Bern 16

Tel. 031 359 11 11
info

Kontaktformular
Lageplan

Folgen Sie uns auf Social Media

         
© 2024, FMH Swiss Medical Association