Der Bundesrat hat in seinem Entscheid vom 3. Juni 2022 und den anschliessenden Gesprächen unmissverständlich dargelegt, dass TARDOC materiell genehmigungsfähig ist, sofern eine Anpassung der Kostenneutralität erfolgt und die Konzepte zur Behebung der noch bestehenden Mängel vorliegen. Damit sind die Arbeiten für TARDOC übersichtlich und bedingen keine umfassende Projektorganisation. Eine Involvierung der Fachgesellschaften in Form von Arbeitsgruppen war bei der Finalisierung der TARDOC-Auflagen damit nicht notwendig, da substanziell keine Änderungen an der Nomenklatur und der Leistungstarifierung vorgenommen wurden.
Die Konzepte zur Behebung der materiellen Mängel wurden innerhalb der ats-tms AG in den letzten Monaten erarbeitet und liegen vor. Der Verwaltungsrat der ats-tms AG hat diese im Dezember 2022 verabschiedet. Konkret geht es um folgende Konzepte:
Das Departement Ambulante Versorgung und Tarife konnte seine Inputs in der Steuerungsgruppe und auf Stufe Verwaltungsrat einbringen und kann sich mit diesen Konzepten einverstanden erklären.
Anpassung Kostenneutralitätskonzept
Der Bundesrat hat in seinem Schreiben vom 3. Juni 2022 klar festgehalten, dass die Kostenneutralität zwingend die Vorgaben des Bundesrates erfüllen muss, damit eine Genehmigung erfolgen kann.
Die FMH und curafutura führten in den letzten Monaten Verhandlungen zur Anpassung des bestehenden Kostenneutralitätskonzeptes. Das Grundprinzip wurde dabei belassen und es wurden nur Anpassungen bezogen auf die bundesrätlichen Vorgaben vorgenommen. Folgende zentralen Anpassungen wurden umgesetzt:
Der Rest des Konzeptes bleibt methodisch gleich, inkl. der sektoriellen Betrachtung in der Kompensationsphase.
Weiteres Vorgehen
Die Delegiertenversammlung der FMH vom 1. Februar 2023 hat nun die vorliegenden Konzepte zur Behebung der Mängel nach Inkraftsetzung von TARDOC sowie das angepasste Kostenneutralitätskonzept gutgeheissen. Im ersten Quartal 2023 werden noch offensichtliche Fehler in TARDOC korrigiert. curafutura und die FMH wollen die erstellten bzw. angepassten Konzepte beim BAG zur Vorprüfung einreichen und in einem Dialogverfahren mit dem BAG die Inhalte daraus gemeinsam erläutern und diskutieren.
Der Entscheid über eine erneute Nachreichung von TARDOC wird voraussichtlich im zweiten Semester 2023 gefällt. Vorgesehen ist, dass sowohl TARDOC als auch die ambulanten Pauschalen mit separaten Genehmigungsgesuchen im zweiten Semester 2023 durch alle Tarifpartner gemeinsam beim Bundesrat zur Genehmigung eingereicht werden.
Die Tarifpartner gehen davon aus, dass TARDOC damit endlich genehmigungsfähig ist und per Anfang 2025 eingeführt werden kann.