500 Tage nach der Einreichung des Genehmigungsantrages von TARDOC hat das Bundesamt für Gesundheit BAG am 20. November 2020 den beteiligten Tarifpartnern curafutura und FMH den lang erwarteten Prüfbericht zugestellt. Das BAG kommt im Prüfbericht zum Schluss, dass der TARDOC mit Anpassungen materiell genehmigungsfähig ist. Wichtig an dieser Stelle ist der Hinweis, dass der Bundesrat aber dazu noch keinen Entscheid gefällt hat und bisher lediglich die Beurteilung des BAG vorliegt.
Die Expertinnen und Experten der Abteilung haben den Prüfbericht inhaltlich analysiert. Auf technischer Ebene fanden Abstimmungen mit den Vertretern der beteiligten Tarifpartner und der ats-tms AG statt. Diese Grundlagenarbeit dient den politischen Diskussionen und Entscheiden über das weitere Vorgehen der beteiligten Verbände. Derzeit wird geprüft, welche Empfehlungen des BAG jetzt umgesetzt werden können.
Am 3. Dezember 2020 fand unter der Leitung von Bundesrat Alain Berset zudem ein «Runder Tisch» mit allen Tarifpartnern (FMH, H+, curafutura und santésuisse) und der Gesundheitsdirektorenkonferenz GDK statt. Ziel war es, die Chancen einer gemeinsamen Lösung für einen ambulanten Einzelleistungstarif (TARDOC), ambulante Pauschalen sowie einer gemeinsamen ambulanten Tariforganisation zu identifizieren.
curafutura, MTK und FMH erachten die Chancen von TARDOC weiterhin als vollkommen intakt; nun fehlt noch die letzte Meile bis zur Genehmigung.