An der Sitzung vom 4. November 2020 hat das Cockpit, das FMH-interne Steuerungsorgan neue Grundsätze zum Thema Mitsprache- und Informationsrecht gefällt.
An der grundsätzlichen Organisation innerhalb und ausserhalb der FMH ändert sich aber nichts:
Nachfolgend finden Sie die neuen Grundsätze dazu:
1. Die Liste der Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten wird jährlich durch die Fach- und Dachgesellschaften überprüft und anschliessend durch das Cockpit genehmigt. (Die Liste finden Tarifdelegierte der FMH unter myFMH > Meine Gremien/Projekte > TARDOC > 03_TARDOC 1.1_Zuständigkeiten zukünftiger Revisionsprozess - Responsabilités future procédure de révision)
2. Die Leading Fachgesellschaften sind für die Bearbeitung der zugeteilten Kapitel und Sparten verantwortlich.
Sie dürfen dabei keine Qualitativen Dignitäten streichen, ohne die betroffene Fachgesellschaften anzuhören und aktiv zu involvieren. Bei Uneinigkeit entscheidet das Cockpit. Sind mehrere Qualitative Dignitäten (z.B. die Qualitative Dignität «Alle» wird abgelöst durch spezifischere Dignitäten) betroffen, ist das Cockpit ebenfalls einzubeziehen.
3. Jede medizinische Gesellschaft kann ein Mitspracherecht bei den verantwortlichen Leading Fachgesellschaften beantragen. Bei Uneinigkeit entscheidet das Cockpit. (Medizinische Gesellschaften mit einem Mitspracherecht sind in der Excel-Tabelle der Zuständigkeiten unter den Leading-Fachgesellschaften in Klammern erfasst.)
4. Mitspracheberechtigte Gesellschaften werden in die Arbeiten der entsprechenden Arbeitsgruppen (innerhalb der FMH oder der ats-tms AG) involviert.
5. Jede medizinische Gesellschaft hat ein Informationsrecht. (Medizinische Gesellschaften mit einem Informationsrecht sind in der Excel-Tabelle der Zuständigkeiten in einer eigenen Spalte aufgeführt.)
6. Die Leading-Fachgesellschaften informieren medizinische Gesellschaften mit Informationsrecht aktiv zu laufenden Arbeiten der entsprechenden Arbeitsgruppen (innerhalb der FMH oder der ats-tms AG).
7. Generell besteht die Möglichkeit für alle medizinischen Gesellschaften sich bei Differenzen zu den von Leading-Fachgesellschaften und mitspracheberechtigten Gesellschaften getroffenen Entscheiden an das Cockpit zu wenden.
8. Die FMH wird alle von ihr an die ats-tms eingereichten Anträge zu Tarifänderungen für alle ihr angeschlossenen medizinischen Gesellschaften (Anhang II, IIa, IIb, III der FMH-Statuten) unter myFMH publizieren.
Das Cockpit ist überzeugt mit diesem mehrstufigen Verfahren die Interessen aller der FMH angeschlossenen Ärzteorganisationen berücksichtigen zu können. Im Hinblick auf diese Grundsätze hat das Cockpit mehrere Entscheide gefällt:
Neue Vertreter im Cockpit
Im Cockpit ist es dieses Jahr zu Änderungen in der Zusammensetzung gekommen.
Die FMH bedankt sich bei allen Cockpit-Delegierten für ihren grossen Einsatz und die wichtige Arbeit auch im vergangenen Jahr.
Die Zusammensetzung sieht neu wie folgt aus:
Keine Änderungen in anderen Gremien
Unverändert bleibt die Zusammensetzung des Verwaltungsrates der ats-tms. Präsidiert wird das Organ seit diesem Jahr von Alt Ständerat Joachim Eder (https://www.ats-tms.ch/verwaltungsrat/). Ebenfalls zu keinen Änderungen kommt es in der Geschäftsstelle der ats-tms (https://www.ats-tms.ch/geschaeftsstelle/).