Die wichtigsten Anpassungen sind nachstehend aufgeführt:
Änderungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV)
Impfung gegen Influenza (Art. 12a Buchstabe c)
Mit dem Impfplan 2024 sollen Personen ab 65 Jahren nicht mehr als Risikogruppe angesprochen werden. Stattdessen werden Impfungen für diese Personengruppe neu als ergänzende Impfungen empfohlen. Die Regelung betreffend Impfung gegen Influenza während einer Pandemie oder Pandemie-Bedrohung wurde gestrichen, da die Krisenbegriffe «Epidemie» und «Pandemie» nicht definiert sind.
Systemwechsel bei Covid-19-Impfungen (Art. 12a Buchstabe n)
Die Covid-19-Impfung wird in die reguläre Vergütungsstruktur der OKP überführt. Die bisherigen Regelungen (Art. 12a Buchstabe c), welche für die Pandemie geschaffen wurden verfallen somit und werden gestrichen. Im Falle einer erneuten besonderen oder ausserordentlichen Lage würde die Situation neu beurteilt und bei Bedarf könnte eine spezifische, der Situation angepasste Regelung kurzfristig geprüft und in die KLV aufgenommen werden.
Impfung gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) (Art. 12a Buchstabe i)
Das BAG und EKIF empfiehlt die Impfung gegen FSME neu generell ab dem Alter von 3 Jahren statt wie bisher ab 6 Jahren für Personen, die in einem FSME-Risikogebiet wohnen oder sich zeitweise dort aufhalten. Die Empfehlung für Kinder ab 1 Jahr mit individueller Impfindikation aufgrund eines hohen Expositionsrisikos bleibt bestehen. Neu gilt zudem auch der Kanton Genf als Risikogebiet.
Monoklonaler Antikörper zur RSV-Prophylaxe (Art. 12b Buchstabe g)
Eine RSV-Impfung von Schwangeren könnte bereits im nächsten Jahr in der Schweiz zugelassen werden. Dies wird eine Anpassung der Indikationen für eine RSV-Prophylaxe mit Nirsevimab bei Säuglingen notwendig machen. Aus diesem Grund erfolgt die Leistungspflicht für die RSV-Prophylaxe mit Nirsevimab unter der Auflage der Evaluation und befristet bis zum 31. Dezember 2025.
HIV Präexpositionsprophylaxe (Art. 12b Buchstabe i)
Das EDI hat am 28. November 2023 die befristete Leistungspflicht der HIV-PrEP zulasten der OKP mit Inkrafttreten per 1. Juli 2024 beschlossen. Die Leistungspflicht ist an mehrere Voraussetzungen geknüpft (siehe auch Medienmitteilungen vom 29. November und 1. Dezember 2023).
Eine weitere Voraussetzung der am 28. November 2023 beschlossenen Leistungspflicht betrifft die mikrobiologischen Analysen. Es war vorgesehen, dass Pauschalen für die mikrobiologischen Analysen vereinbart werden. Da dies bislang nicht umgesetzt werden konnte, ist eine Anpassung von Artikel 12b Buchstabe i der KLV dahingehend notwendig, dass die notwendigen Analysen gemäss Einzelpositionen der AL abgerechnet werden können. Unabhängig davon besteht weiterhin die Möglichkeit für die einzelnen HIV-PrEP-verschreibenden Zentren mit einzelnen Labors Vergütungen zu vereinbaren, die unterhalb der Höchsttarife der AL liegen.
Erweiterung Neugeborenen-Screening um spinale Muskelatrophie (SMA) (Art. 12e)
Das Neugeborenen-Screening wurde um die Krankheit der spinalen Muskelatrophie (SMA) erweitert. Gleichzeitig mit der Anpassung von Artikel 12e Buchstabe a KLV wurde auch die Position 1368.00 der Analyseliste (Anhang 3 der KLV) um die Analyse auf SMA erweitert.
Weitere Informationen finden Sie unter: Änderungen in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) (admin.ch)
Änderungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV ), Anhang 1
Bei folgenden Kapiteln wurden Anpassungen vorgenommen:
Weitere Informationen finden Sie unter: Anhang 1 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) (admin.ch)
Änderungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV ), Anhang 1a
Es gibt redaktionelle Änderungen:
Weitere Informationen finden Sie unter: Anhang 1a der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) (admin.ch)
Änderungen Mittel- und Gegenstände (MiGel), Anhang 2 der KLV
Es gibt inhaltlich und redaktionelle Änderungen:
Inhaltliche Anpassungen:
Redaktionelle Anpassungen:
Weitere Informationen finden Sie unter: Mittel und Gegenständeliste (MiGeL) (admin.ch)
Änderungen Analyseliste (AL) Anhang 3 der KLV
Es gibt inhaltlich und redaktionelle Änderungen:
Inhaltliche Anpassungen:
Redaktionelle Anpassung:
Nähere Informationen finden Sie unter: Analysenliste (AL) (admin.ch)
Änderungen der Arzneimittelliste mit Tarif (ALT), Anhang 4 der KLV
Es wurde eine Ergänzung bei den allgemeinen Bestimmungen hinzugefügt. Zusätzlich hat es bei den Blut- und Plasmapräparate zwei preisliche Anpassungen gegeben.
Weiter Information finden Sie unter: Analysenliste (AL) (admin.ch)