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09.07.2024 - Änderungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) ab 1. Juli 2024

Änderungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) ab 1. Juli 2024

Infoletter 4/2024 vom 9.7.2024

Die Informationen beziehen sich auf den Stand bei Publikation.

Die wichtigsten Anpassungen sind nachstehend aufgeführt:

Änderungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV)

Impfung gegen Influenza (Art. 12a Buchstabe c)
Mit dem Impfplan 2024 sollen Personen ab 65 Jahren nicht mehr als Risikogruppe angesprochen werden. Stattdessen werden Impfungen für diese Personengruppe neu als ergänzende Impfungen empfohlen. Die Regelung betreffend Impfung gegen Influenza während einer Pandemie oder Pandemie-Bedrohung wurde gestrichen, da die Krisenbegriffe «Epidemie» und «Pandemie» nicht definiert sind.

Systemwechsel bei Covid-19-Impfungen (Art. 12a Buchstabe n)
Die Covid-19-Impfung wird in die reguläre Vergütungsstruktur der OKP überführt. Die bisherigen Regelungen (Art. 12a Buchstabe c), welche für die Pandemie geschaffen wurden verfallen somit und werden gestrichen. Im Falle einer erneuten besonderen oder ausserordentlichen Lage würde die Situation neu beurteilt und bei Bedarf könnte eine spezifische, der Situation angepasste Regelung kurzfristig geprüft und in die KLV aufgenommen werden.

Impfung gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) (Art. 12a Buchstabe i)
Das BAG und EKIF empfiehlt die Impfung gegen FSME neu generell ab dem Alter von 3 Jahren statt wie bisher ab 6 Jahren für Personen, die in einem FSME-Risikogebiet wohnen oder sich zeitweise dort aufhalten. Die Empfehlung für Kinder ab 1 Jahr mit individueller Impfindikation aufgrund eines hohen Expositionsrisikos bleibt bestehen. Neu gilt zudem auch der Kanton Genf als Risikogebiet.

Monoklonaler Antikörper zur RSV-Prophylaxe (Art. 12b Buchstabe g)
Eine RSV-Impfung von Schwangeren könnte bereits im nächsten Jahr in der Schweiz zugelassen werden. Dies wird eine Anpassung der Indikationen für eine RSV-Prophylaxe mit Nirsevimab bei Säuglingen notwendig machen. Aus diesem Grund erfolgt die Leistungspflicht für die RSV-Prophylaxe mit Nirsevimab unter der Auflage der Evaluation und befristet bis zum 31. Dezember 2025.

HIV Präexpositionsprophylaxe (Art. 12b Buchstabe i)
Das EDI hat am 28. November 2023 die befristete Leistungspflicht der HIV-PrEP zulasten der OKP mit Inkrafttreten per 1. Juli 2024 beschlossen. Die Leistungspflicht ist an mehrere Voraussetzungen geknüpft (siehe auch Medienmitteilungen vom 29. November und 1. Dezember 2023).

Eine weitere Voraussetzung der am 28. November 2023 beschlossenen Leistungspflicht betrifft die mikrobiologischen Analysen. Es war vorgesehen, dass Pauschalen für die mikrobiologischen Analysen vereinbart werden. Da dies bislang nicht umgesetzt werden konnte, ist eine Anpassung von Artikel 12b Buchstabe i der KLV dahingehend notwendig, dass die notwendigen Analysen gemäss Einzelpositionen der AL abgerechnet werden können. Unabhängig davon besteht weiterhin die Möglichkeit für die einzelnen HIV-PrEP-verschreibenden Zentren mit einzelnen Labors Vergütungen zu vereinbaren, die unterhalb der Höchsttarife der AL liegen.

Erweiterung Neugeborenen-Screening um spinale Muskelatrophie (SMA) (Art. 12e)
Das Neugeborenen-Screening wurde um die Krankheit der spinalen Muskelatrophie (SMA) erweitert. Gleichzeitig mit der Anpassung von Artikel 12e Buchstabe a KLV wurde auch die Position 1368.00 der Analyseliste (Anhang 3 der KLV) um die Analyse auf SMA erweitert.

Weitere Informationen finden Sie unter: Änderungen in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) (admin.ch)

Änderungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV ), Anhang 1
Bei folgenden Kapiteln wurden Anpassungen vorgenommen:

  • 1.3 Chirurgie des Bewegungsapparates: Die Evaluationsdauer der autologe Chondrozytentransplantation wird bis 31.12.2025 verlängert.
  • 1.6 Plastische, rekonstruktive und ästhetische Chirurgie: Die Evaluationsdauer Autologe Fetttransplantation zur postoperativen Rekonstruktion der Mamma wird bis zum 31.12.24 verlängert.
  • 2.5 Onkologie und Hämatologie: Anpassungen der Voraussetzungen für Therapiezentren zur Durchführung von CAR-T-Zelltherapien und Hämatopoïetische Stammzell-Transplantation .
  • 2.5 Onkologie und Hämatologie: Bei der CAR-T-Zelltherapie mit Tisagenlecleucel oder Axicabtagen-Ciloleucel bei rezidiviertem oder refraktärem follikulärem Lymphom nach drei oder mehr Linien einer systemischen Therapie wird neu die Komplexbehandlung mit den CAR-T-Produkten Tisagenlecleucel (Kymriah®) oder Axi-cabtagen-Ciloleucel (Yescarta®) auch bei einer dritten Indikation vergütet.
  • 2.5 Onkologie und Hämatologie: Für die CAR-T-Zelltherapie mit Idecabtagen Vicleucel bei rezidiviertem und refraktärem multiplem Myelom nach drei oder mehr Linien einer systemischen Therapie besteht neu die Leistungspflicht für CAR-T-Produkt Lisocabtagen-maraleucel. Zusätzlich wird die Evaluationsdauer bis zum 31.12.26 verlängert.
  • 9.3 Radio-Onkologie: Die Evaluationsdauer für die Protonentherapie beim nicht-kleinzelligen Bronchialkarzinom (NSCLC) wird bis 2025 verlängert.
  • 9.4 Nuklearmedizin: Bei PET/CT, PET/MR bei Parkinson-Syndrom mit F-18-Dihydroxyphenylalanin (DOPA) können zukünftig alternativ auch Positronen-Emissions-Tomographie (PET/CT) eingesetzt werden.
  • 9.4 Nuklearmedizin:  PET/CT, PET/ MR bei Prostatakarzinom mit PSMA-Tracer, z.B. F-18-PSMA: Die klinischen Richtlinien von der Fachgesellschaft wurden angepasst. Bis zum Zeitpunkt, wo eine neue Version der klinischen Richtlinien vorliegt und geprüft wurde, wird die neue Leistung in Anhang 1 KLV aufgenommen.
  • 9.4 Nuklearmedizin: 177Lu-PSMA-Radioliganden-Therapie beim progressiven, PSMA-positiven, metastasierten, kastrationsresistenten Prostatakarzinom ist für die Dauer der Evaluationsphase bis zum 31.12.26 im Anhang 1 KLV aufgeführt.

Weitere Informationen finden Sie unter: Anhang 1 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) (admin.ch)

Änderungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV ), Anhang 1a
Es gibt redaktionelle Änderungen:

  • Anpassung am CHOP-Prozedurenkatalog: Bei der Aktualisierung von 01.01.24 wurde im Kapitel 4.2 Oerkutane-transluminale Gefässinterventionen (PTA) der CHOP Code 39.75.12 Perkutan-transluminale Gefässintervention, sonstige Gefässe, Laserangioplastie übersehen und wurde ab 01.07.24 im Anhang 1a KLV ergänzt.

Weitere Informationen finden Sie unter: Anhang 1a der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) (admin.ch)

Änderungen Mittel- und Gegenstände (MiGel), Anhang 2 der KLV
Es gibt inhaltlich und redaktionelle Änderungen:

Inhaltliche Anpassungen:

  • Position 09.02.06.00.1 Deckel und Behälter für Absauggeräte für die Atemwege: Wurde neu in die MiGeL aufgenommen.
  • Position 09.04.01.002 Tumortherapiefelder (TTFields) zur Behandlung des neu diagnostizierten Glioblastoms: Wurde für die Evaluationsdauer bis zum 30.06.27 verlängert.
  • Position 14.01.01.04.1 Verbrauchsmaterial für Aerosol-Apparat: Sterile NaCl Lösung 0.9% als Trägerlösung: Wurde neu auf die MiGel aufgenommen.
  • Kapitel 17.02, 17.03 med. Kompressionstrümpfe und -strumpfhosen der Kompressionsklassen 2, 3 und 4 und 17.15 Kompressionsbandagen Massanfertigung, flachgestrick: Es wurde eine neue Indikation hinzugefügt.
  • Position 17.05.02.00.1 Diabetes-Unterschenkel-Kompressionsstrumpf: Wurde neu in die MiGel aufgenommen.
  • Unterkapitel 17.06 Medizinisch adaptive Kompressionssysteme: Wurde neu in die MiGel aufgenommen.
  • Position 21.01.04.01.1 Pulsoxymeter zur ambulanten Überwachung von akuten Covid-19-Patientinnen und -Patienten zuhause und Position 21.01.04.02.1 Ambulante Überwachung von akuten Covid-19-Patientinnen und -Patienten zuhause: Wurde von der MiGel gestrichen
  • Kapitel 25 Sehhilfen:
  • Position 25.01.01.00.1 Brillen / Kontaktlinsen: Es gibt eine neue Limitation.
  • Position 25.02.04.00.1 Spezialfälle Brillen / Kontaktlinsen III: Ist neu nicht mehr anwendbar mit der oben genannten Position.
  • Position 25.02.03.00.1 Spezialfälle für Kontaktlinsen II: Es gibt eine Formulierungsänderung und neue Limitationen
  • Position 25.02.03.01.1 Spezialfälle für Brillen II: Wurde neu in die MiGel aufgenommen.
  • Position 25.02.04.00.1 Spezialfälle Brillen / Kontaktlinsen III: Wurde neu in die MiGel aufgenommen.

Redaktionelle Anpassungen:

  • Kapitel 13. Hörhilfen und Kapitel 13.01 Hörgeräte
  • Vorbemerkungen Kapitel 25 Sehhilfen
  • Kapitel 25 Sehhilfen
  • OSM-Tarif Fassung ab 30. November 2023
  • SVOT-Tarif Fassung ab 1. Januar 2024

Weitere Informationen finden Sie unter: Mittel und Gegenständeliste (MiGeL) (admin.ch)

Änderungen Analyseliste (AL) Anhang 3 der KLV
Es gibt inhaltlich und redaktionelle Änderungen:

Inhaltliche Anpassungen:

  • Position 1368.00 «Neugeborenen-Screening auf Phenylketonurie, Galaktosämie, Biotinidasemangel, Adrenogenitales Syndrom, Kongenitale Hypothyreose, Medium-Chain-AcylCoADehydrogenase (MCAD)-Mangel, zystische Fibrose, Ahornsirupkrankheit (MSUD), Glutarazidurie Typ 1 (GA-1) und die schweren angeborenen Immundefekte: Es erfolgte die definitive Aufnahme der schweren angeborenen Immundefekte.
  • Position 1368.00 «Neugeborenen-Screening auf Phenylketonurie, Galaktosämie, Biotinidasemangel, Adrenogenitales Syndrom, Kongenitale Hypothyreose, Medium-Chain-AcylCoADehydrogenase (MCAD)-Mangel, zystische Fibrose, Ahornsirupkrankheit (MSUD), Glutarazidurie Typ 1 (GA-1) und die schweren angeborenen Immundefekte»: Es erfolgte die Erweiterung auf spinale Muskelatrophien.
  • Position 1649.00 «Retikulozyten, automatisiert»: Es erfolgte die Erweiterung auf Praxislaboratorien der Hämatologie und medizinischen Onkologie.
  • Positionen 6241.55, 6241.56, 6241.60 «Hereditärer Brust- und Eierstockkrebs, Gene BRCA1 und BRCA2»: Erweiterung der Analysen auf zielgerichtete medikamentöse Therapien, welche bei Vorliegen einer Keimbahnmutation der BRCA Gene eingesetzt und von der OKP vergütet werden.
  • 2 Anträge wurden abgelehnt.

Redaktionelle Anpassung:

  • Positionen 6700.90 und 6701.90 «Ersttrimester-Test als pränatale Risikoabklärung für Trisomie 21, 18 und 13»: Es erfolgte eine Umformulierung der Analysetechnik in der deutschen Version.

Nähere Informationen finden Sie unter: Analysenliste (AL) (admin.ch)

Änderungen der Arzneimittelliste mit Tarif (ALT), Anhang 4 der KLV
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Es wurde eine Ergänzung bei den allgemeinen Bestimmungen hinzugefügt. Zusätzlich hat es bei den Blut- und Plasmapräparate zwei preisliche Anpassungen gegeben.

Weiter Information finden Sie unter: Analysenliste (AL) (admin.ch)

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