Einführung des neuen ambulanten Tarifsystems: die nächsten Schritte
Tarifentscheid Nach dem Entscheid des Bundesrates, TARDOC und die ambulanten Tarife zum 1. Januar 2026 einzuführen, stellen sich wahrscheinlich einige Fragen. Dieser Entscheid ist ein bedeutender Fortschritt für das Schweizer Gesundheitswesen und bringt zudem wichtige Veränderungen für Ihre tägliche Praxis mit sich. Um Sie bestmöglich zu begleiten, werden wir Ihnen Schritt für Schritt mitteilen, wie Sie vorgehen müssen.
Dies sind die nächsten Schritte
Beitritt zum neuen Tarifvertrag: Wir bereiten die Informationen zeitnah für Sie auf, im Moment müssen Sie nichts unternehmen.
Besitzstandwahrung / Dignitäten: Im Falle einer Geltendmachung muss die Besitzstandswahrung zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 30. September 2025 deklariert werden. Der Besitzstand gilt ab dem 1. Januar 2026. Vgl. «Besitzstand beantragen» hier: Was besser noch unter TARMED beantragt werden soll – und was nicht | FMH
Schulungen: Die FMH kann keine Schulungen anbieten, unterstützt aber Fach- und kantonale Ärztegesellschaften bei der Erstellung von Schulungsangeboten. Wir empfehlen Ihnen, für fachspezifische Informationen primär zuerst nach Schulungen bei Ihrer Fachgesellschaft nachzufragen.
Ab Mitte Juni 2025 wird jeweils am Donnerstag eine Hotline betrieben. Die Auskunft per Telefon ist für FMH-Mitglieder die ersten zehn Minuten kostenlos. Hotline | TARDOC und Ambulante Pauschalen