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TARDOC Einführung: Alles was Sie zum Thema Besitzstand wissen müssen

Besitzstand Das Thema Besitzstand für TARDOC und Ambulante Pauschalen beschäftigt die gesamte Ärzteschaft bis am 30.09.2025 besonders stark. Hier ein Überblick der wichtigsten Informationen und Fragen zum Thema.

Die wichtigsten Informationen zum Thema Besitzstand finden Sie hier:

  • Besitzstände müssen im Zeitraum vom 01.07.2025 bis am 30.09.2025 beantragt werden. Zu einem späteren Zeit­punkt wird dies nicht mehr möglich sein.
  • Dazu müssen die Ärztinnen und Ärzte erst herausfinden, welche TARDOC-Tarifpositionen und Ambulante Pauschalen sie in Besitzstand nehmen müssen.
  • Besitzstand kann alle Ärztinnen und Ärzte betreffen, auch solche, die bisher keinen Besitzstand hatten. Dies weil einige Tarifpositionen in der qualitativen Dignität etwas eingeschränkt worden sind.
  • Die entsprechenden Vorgänger-Tarifpositionen aus dem TARMED muss der Arzt/die Ärztin zwischen 01.01.2022 und 31.12.2024 regelmässig (mindestens 5-mal pro Jahr) erbraucht und abgerechnet haben.
  • Pro TARDOC-Tarifposition und Ambulante Pauschalen, welche die Ärztin/der Arzt in Besitzstand nehmen will, stellt die OAAT eine Gebühr von CHF 50.– in Rechnung. (Hinweis: Besitzstand müssen Sie nur für Hauptleistungen im TARDOC und für Basisfallgruppen bei den Ambulanten Pauschalen in Besitzstand nehmen. Weitere Informationen dazu finden auf unserer Webseite)

Im Folgenden finden Sie eine ganze Reihe von Fragen, die sich im Laufe des Prozesses für Ärztinnen und Ärzte stellen werden. Unsere zugehörigen Antworten und Prozessabläufe sollen alle Ärztinnen und Ärzte, die sich mit dem Thema Besitzstand auseinandersetzen müssen, dazu befähigen, ihren Besitzstand selbstständig zu beantragen.

  • Was ist unter Besitzstand im Zusammenhang mit TARDOC und Ambulanten Pauschalen zu verstehen?
  • Wozu und wofür muss ich zwischen dem 01.07.2025 und dem 30.09.2025 Besitzstand für TARDOC und Ambulante Pauschalen beantragen?
  • Welche Tarifpositionen des TARDOC und Ambulante Pauschalen kann ich in Besitzstand nehmen (wie muss ich vorgehen, um mir eine entsprechende Liste zusammenzustellen)?
  • Wie kann ich sicherstellen, dass ich nicht Besitzstand für eine TARDOC-Tarifposition und Ambulante Pauschale beantrage, die ich gar nicht in Besitzstand nehmen kann oder muss?
  • Wie, wo und wann muss ich Besitzstand beantragen?
  • Muss ich mich in jedem Fall um das Thema Besitzstand für TARDOC respektive Ambulante Pauschalen ab 01.01.2026 kümmern, wenn ich bisher Besitzstand habe?
  • Muss ich mich um das Thema Besitzstand für TARDOC respektive Ambulante Pauschalen ab 01.01.2026 kümmern, wenn ich bisher keinen Besitzstand habe?
  • Wo kann/muss ich mich melden, um herauszufinden, welche TARMED-Tarifpositionen ich aktuell im Besitzstand habe?
  • Wo finde ich weitere Informationen zum Thema Besitzstand für TARDOC und Ambulante Pauschalen?

Die detaillierte Beantwortung dieser Fragen finden Sie auf unserer Website; Besitzstand | TARDOC und Ambulante Pauschalen

Ausserdem empfehlen wir Ihnen, falls möglich, sich bei der Online-Veranstaltung «Infolunch» der OAAT zum Thema Beantragung von Besitzständen in der Datenbank LegiData vom 03.07.2025 (12:30 – 13:00 Uhr) einzuwählen: (Infoveranstaltungen – OAAT OTMA > Infolunch 3 – LegiData (Beantragung von Besitzständen). Dort werden Sie darüber informiert, wie Sie Besitzstand beim SASIS Portal beantragen können.

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