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OAAT: Entstehung – Aufgaben – Herausforderungen

Ambulante Arzttarife Die Organisation ambulante Arzttarife AG, kurz OAAT, ist seit Anfang 2024 für die Einführung sowie die Weiterentwicklung und Pflege des ambulanten Gesamt-Tarifsystems bestehend aus TARDOC und den Ambulanten Pauschalen zuständig. Ein Blick hinter die Kulissen der OAAT.

Rémi Guidon
MSc, EMBA, CEO OAAT AG

Die Abkürzung «OAAT» steht für «Organisation ambulante Arzttarife OAAT AG». Die OAAT fungiert als nationale Tariforganisation für ambulante ärztliche Leistungen und unterstützt Leistungserbringer und Versicherer bei der Anwendung und Weiterentwicklung der nationalen Tarifsysteme. Doch das Gesamtbild ist weitaus komplexer.
Eine Revision der Tarifstruktur für ambulante ärztliche Leistungen TARMED, welche im Jahr 2004 eingeführt wurde, ist nach übereinstimmender Beurteilung aller Stakeholder überfällig. Lange Zeit war diese Einschätzung aber der einzige Konsens, auf welchen sich die Tarifpartner einigen konnten, da es über das Konstrukt, mit welchem TARMED abgelöst werden sollte, lange Zeit keine Einigkeit gab. Seit mehreren Jahren wurde angestrebt, den TARMED sowohl mit einem neuen Einzelleistungstarif als auch, mindestens teilweise, mit Ambulanten Pauschalen abzulösen. Dies mündete schlussendlich in der Situation, dass ein Teil der Tarifpartner unter dem Dach der ats-tms AG mit dem TARDOC eine Einzelleistungs-Tarifstruktur entwickelten, welche den TARMED potenziell integral ablösen sollte. Auf der anderen Seite wurden in der solutions tarifaires suisse AG die Ambulanten Pauschalen in der jetzigen Form entwickelt, mit der Idee, einzelne Bereiche der ärztlichen Leistungen nicht mehr über Einzelleistungstarife, sondern über Pauschalen zu vergüten.
Die Inkraftsetzung von Artikel 47a im Krankenversicherungsgesetz KVG brachte Bewegung in die Diskussionen. In Anlehnung an den stationären Bereich wurde vom Gesetzgeber erstmals festgehalten, dass die Tarifpartner gemeinsam eine Organisation einsetzen sollten, welche für die «Erarbeitung und Weiterentwicklung sowie die Anpassung und Pflege der Tarifstrukturen für ambulante ärztliche Behandlungen» zuständig ist. Andernfalls würde der Bundesrat eine solche Organisation selbst einsetzen. Dies führte zur Gründung der OAAT am 15. November 2022, weniger als ein Jahr nach Inkrafttreten des Artikels am 1. Januar 2022.

Das Aktionariat
Bei der Gründung der OAAT waren entsprechend den gesetzlichen Anforderungen alle zu diesem Zeitpunkt bestehenden Tarifpartner – FMH, H+, santésuisse und curafutura – beteiligt und nahmen im Verwaltungsrat, präsidiert von Regierungsrat des Kantons Bern Pierre Alain Schnegg, Einsitz. Ebenfalls wurde die Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK) als Vertretung der Unfallversicherer ins Aktionariat aufgenommen und die Aufnahme der Kantone via GDK in Abhängigkeit der EFAS-Einführung vorbereitet. Im Interesse aller Beteiligten wurde darauf geachtet, dass die Tarifpartner paritätisch im Verwaltungsrat durch die sogenannte «Doppelte Parität» vertreten sind: 50% der Stimmen wurden den Kostenträgern und den Leistungserbringern zugesprochen, wobei gleichzeitig 50% der Stimmen an die «TARDOC-» und die «Pauschalen-Vertreter» gingen.

Der Beginn der operativen Tätigkeit
Mit dem Commitment der Tarifpartner, eine Organisation nach Artikel 47a KVG zu unterhalten, war rasch absehbar, dass die oben genannten Vorgängerorganisationen mittelfristig nicht mehr benötigt wurden. 2023 begann die Vorbereitung der Überführung relevanter Geschäftsbereiche der Vorgängerorganisationen und des geistigen Eigentums (TARDOC und Ambulante Pauschalen) in die OAAT. Diese Überführung wurde am 1. Januar 2024 umgesetzt und die Geschäftstätigkeit hochgefahren, wodurch die gesetzliche Anforderung erfüllt wurde.
Die Weiterentwicklung der Tarifstrukturen erfordert weiterhin Geduld. Da die Tarifpartner im Dezember 2023 zwei getrennte Genehmigungsgesuche für den TARDOC und die Ambulanten Pauschalen beim Bundesrat eingereicht haben, hatte die OAAT keinen Auftrag zur Weiterentwicklung.

Einbezug der Tarifpartner
Im Rahmen der Vorbereitung der Geschäftstätigkeit der OAAT wurden gewisse strategische Entscheide gefällt, welche die Integration der Tarifpartner in die Arbeiten der OAAT sicherstellten. Gleichzeitig wurden der Geschäftsstelle gewisse Kompetenzen zugewiesen. Die Weiterentwicklung, Aktualisierung und Pflege der Tarifstrukturen fallen demnach in die Kompetenz der Geschäftsstelle - die Pflege und Weiterentwicklung der Regelwerke und Rahmenbedingungen, welche zur Anwendung der Tarifstrukturen sowie zur Interpretation der Tarifkomponenten notwendig sind, dagegen in jene der Tarifpartner. Es ist dabei offensichtlich, dass die genannten Bereiche nicht losgelöst voneinander behandelt werden können. Alle genannten Arbeiten, auch jene in der Verantwortung der Tarifpartner, finden daher unter dem Dach der OAAT statt. Aus diesem Grund wurden innerhalb der OAAT mehrere Arbeitsgruppen gegründet, in welchen die Tarifpartner zusammen mit der Geschäftsstelle die Arbeiten aufgenommen haben.

Das Gesamt-Tarifsystem
Der Verwaltungsrat der OAAT konnte durch die frühzeitige Klärung der Arbeitsteilung und der Kompetenzen bereits einen Tag nach dem Beschluss des Bundesrates vom 19. Juni 2024 konkrete Aufträge an die Geschäftsstelle und die eingesetzte Arbeitsgruppe der Tarifpartner erteilen. Die Tarifpartner wurden beauftragt, zusammen mit der Geschäftsstelle die Vorgaben im Zusammenhang mit der Koordination des TARDOC und der Ambulanten Pauschalen via übergeordnetem Tarifstrukturvertrag umzusetzen. Die Geschäftsstelle wurde angewiesen, die Vorgaben des Bundesrates im Zusammenhang mit der Reduktion des Anwendungsbereiches der Ambulanten Pauschalen sowie der Koordination der Anwendungsbereiche der beiden Tarife vorzunehmen. Das Produkt dieser Arbeiten, das Gesamt-Tarifsystem bestehend aus TARDOC 1.4 und den Ambulanten Pauschalen 1.1, wurde dem Bundesrat zusammen mit einer Begleitvereinbarung der Tarifpartner am 1. November 2024 fristgerecht eingereicht. Die Genehmigung des Gesamt-Tarifsystems durch den Bundesrat erfolgte schlussendlich am 30. April 2025.

Notwendige inhaltliche Weiterentwicklung
Zwischen dem 19. Juni und 1. November 2024 konnte keine inhaltliche Weiterentwicklung des TARDOC und der Ambulanten Pauschalen vorgenommen werden, obwohl die Einführungsversionen teilweise überholt waren oder Nachbesserungsbedarf bestand. Daher haben sich die Tarifpartner innerhalb der OAAT bereits im September 2024 auf eine Entwicklungs-Roadmap [1] geeinigt, welche die Eckwerte der Weiterentwicklung festlegt. Die Anwendungsbereiche des TARDOC und der Ambulanten Pauschalen sollen bis 2028 konstant gehalten werden, um auf die inhaltliche Entwicklung zu fokussiert.
Die Begleitvereinbarung [2] sieht weitere Vorgaben zur Weiterentwicklung der Tarifstrukturen fest, wie die Einführung eines Antragsverfahrens, wodurch die OAAT Inputs der Tarifpartner und deren Mitglieder aufnehmen muss. Den medizinischen Fachgesellschaften wurde eine Sonderrolle zugesprochen, und die OAAT nimmt für vorab festgelegte Themenbereiche Konsultationen der Fachgesellschaften vor. Im Februar 2025 wurde den Tarifpartnern ein Umsetzungsvorschlag unterbreitet, dem einstimmig zugestimmt wurde. Dieser sieht vor, dass die Geschäftsstelle gemeinsam mit der FMH, beispielsweise hinsichtlich der Entwicklung der Ambulanten Pauschalen Version 2027 zu fünf Themenbereichen Gespräche mit den betroffenen Fachgesellschaften führt. Die Auswahl der Fachgesellschaften obliegt dabei der FMH. So werden im Zeitfenster der Entwicklung der Version 2027 zwischen ca. Mai und Oktober 2025 pro Themenbereich drei Sitzungen mit den Fachgesellschaftsvertretern, der FMH und der FMCH durchgeführt, was die sachgerechte Weiterentwicklung der Ambulanten Pauschalen sicherstellen soll.
Die Weiterentwicklung der Tarife umfasst auch eine Anpassung des Regelwerks. Die Begleitvereinbarung fordert, dass die Leistungen der Grund- und Spezialversorgung im niedergelassenen Bereich im Rahmen der dynamischen Kostenneutralität differenziert betrachtet und gesteuert werde. Dieser Task obliegt den Tarifpartnern und wird im Rahmen der Expertengruppe Monitoring bearbeitet.

Herausforderungen
Die Geschichte der OAAT ist erst kurz, aber sie zeigt, dass durch das gemeinsame Vorgehen der Tarifpartner und der Tariforganisation eine positive Entwicklung möglich ist. Dies obwohl in einer Tariforganisation unterschiedliche Haltungen, Interessen und Bedürfnisse zusammenkommen, welche ausbalanciert werden müssen – auch wenn diese auf den ersten Blick unvereinbar erscheinen.
​​​​​​​Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass betreffend des gemeinsamen Ziels der Tarifpartner, den TARMED zeitnah abzulösen, mit der Gründung und dem Aufbau der OAAT ein bedeutender Schritt getan wurde. Mit der Etablierung der Prozesse für die Weiterentwicklung der Tarifstrukturen und der Rahmenbedingungen ist die Basis für die inhaltliche Aufbereitung und das Führen einer soliden Datenbank gegeben. Die OAAT wird alles daransetzen, die anstehenden Herausforderungen gemeinsam mit den Tarifpartnern zu lösen.

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