TARDOC: Alles was Sie zum Thema Spartenanerkennung wissen müssen
Spartenanerkennung Das Thema der Spartenanerkennung für TARDOC ist für einen Teil der Ärzteschaft ab Oktober 2025 von Bedeutung und wird sich über die kommenden Jahre hinweg als fortlaufender Prozess gestalten. Hier ein Überblick über die wichtigsten Informationen zum Thema.
Information Spartenanerkennung
Im Gegensatz zu TARMED gibt es bei TARDOC nur noch 2 Sparten, welche anerkannt werden müssen, um Tarifpositionen mit dieser Sparte abrechnen zu dürfen. Dies sind die Sparten «Chronic Care» (alle Tarifpositionen des Kapitels AK.05) und «Nichtärztliche ambulante Leistungen in der Psychiatrie inkl. Infrastruktur» (alle Tarifpositionen des Kapitels EA.05). Bei den Ambulanten Pauschalen gibt es keine Spartenanerkennungen.
Die Spartenanerkennung selber wird ab dem 01.10.2025 über LegiData möglich sein und muss vorhanden sein, bevor Sie Leistungen aus dieser Sparte abrechnen können.
WICHTIG: Um zu erfahren, wie genau der Prozess des Beantragens der Spartenanerkennung bei LegiData abläuft, empfehlen wir Ihnen sich bei der Online-Veranstaltung «Infolunch» der OAAT zum Thema Spartenanerkennung vom 09.07.2025 (12:30 – 13:00 Uhr) einzuwählen: (Infoveranstaltungen – OAAT OTMA > Infolunch 5 – Spartenanerkennung)
Welche weiteren, spezifischen Vorarbeiten für die beiden Anerkennungssparten bis dann erledigt werden müssen, finden Sie neben vielen anderen Informationen hier: Anerkennungssparten | TARDOC und Ambulante Pauschalen
Vergessen Sie nicht betreffend Besitzstand
Wenn Sie Besitzstand beantragen wollen, empfehlen wir Ihnen sich bei der Online-Veranstaltung «Infolunch» der OAAT zum Thema Beantragung von Besitzständen in der Datenbank LegiData vom 03.07.2025 (12:30 – 13:00 Uhr) einzuwählen: (Infoveranstaltungen – OAAT OTMA > Infolunch 3 – LegiData (Beantragung von Besitzständen). Dabei werden Sie darüber informiert, wie Sie Besitzstand beim SASIS Portal beantragen können.