Am 2. Juni 2020 fand beim Bundesamt für Gesundheit BAG die erste Begleitgruppensitzung zur Umsetzung der Motion 17.3969 statt. Die Analysenliste soll von einem Amtstarif in ein Verhandlungstarif umgewandelt werden. Geplant ist Folgendes: Die Analysenliste bleibt auch bei einem Verhandlungstarif eine Positivliste und neue Analysen müssen weiterhin mittels Antragsverfahren zu Handen der Eidgenössischen Kommission für Analysen, Mittel und Gegenstände EMGK-AL beantragt werden.
In den letzten 3 Jahren fand eine Revision der QUALAB auf Grund eines Rechtsgutachtens statt. Eine erste Vernehmlassung Ende 2019 bei den Vertragspartnern führte zu einer anschliessenden Dissensbereinigung. Ebenfalls wurde die neue Gesetzeslage zur Qualität (Art. 58 KVG, Art. 77 KVV) berücksichtigt. Nun werden die bereinigten Dokumente zur finalen Vernehmlassung bei den Vertragspartnern (FMH, H+, FAMH, pharmasuisse, santésuisse, curafutura, MTK) eingereicht.