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09.07.2024 - Neuer ambulanter Arzttarif tritt per 1. Januar 2026 in Kraft

Neuer ambulanter Arzttarif tritt per 1. Januar 2026 in Kraft

Infoletter 4/2024 vom 9.7.2024

Die Informationen beziehen sich auf den Stand bei Publikation.

Vor knapp fünf Jahren haben die Tarifpartner curafutura und FMH im Juli 2019 das erste Mal TARDOC zur Genehmigung beim Bundesrat eingereicht. Die beiden Tarifpartner haben in der Folge mehrfach geduldig vom Bundesrat und BAG verlangte Korrekturen vorgenommen und zahlreiche Zusatzbedingungen erfüllt. Im Dezember 2023 wurde letztmals ein Genehmigungsgesuch für den überarbeiteten TARDOC in der Version 1.3.2 eingereicht. Parallel haben H+ und santésuisse ein Gesuch für ein kohärentes Tarifsystem bestehend aus ambulanten Pauschalen und TARDOC zur Genehmigung eingereicht. Die Fachgesellschaften und die FMH haben diese Version 1.0 der ambulanten Pauschalen wegen inhaltlichen Mängeln abgelehnt.

Das BAG hatte die beiden eingereichten Genehmigungsgesuche TARDOC und ambulante Pauschalen hinsichtlich Gesetzeskonformität geprüft. Ein Entscheid des Bundesrates wurde den Tarifpartnern von BR Elisabeth Baume-Schneider im Februar 2024 für Ende Juni, noch vor der Sommerpause in Aussicht gestellt.

Bundesratsentscheid vom 19. Juni 2024

Der Bundesrat hat entschieden, dass der TARMED per 1. Januar 2026 durch einen neuen ambulanten Tarif abgelöst wird. Nach 22 Jahren TARMED ist dies ein längst überfälliger Schritt. Erstmals wird dann seit langer Zeit wieder eine ambulante Tarifstruktur in Kraft treten, die auch die heutige Medizin sachgerecht abdeckt und die tarifierten Leistungen untereinander gemäss aktuellen Kostendaten abbildet und gewichtet. Die FMH begrüsst diesen Entscheid im Grundsatz. Der Bundesrat hat sowohl den TARDOC wie auch ein Teil der ambulanten Pauschalen genehmigt. Gleichzeitig mit den Teilgenehmigungen von TARDOC und ambulanten Pauschalen hat der Bundesrat aber auch umfangreiche Auflagen an deren Einführung geknüpft. Insbesondere soll ein über beide Tarifstrukturen einheitliches Kostenneutralitätskonzept vereinbart werden – die beiden bisherigen separaten Kostenneutralitätskonzepte müssen somit in einem Konzept konsolidiert und aufeinander abgestimmt werden. Des weiteren müssen die beiden Tarifstrukturen gemäss dem Entscheid des Bundesrates leicht angepasst werden: Bei TARDOC werden diejenigen Tarifpositionen wegfallen, welche künftig vollständig durch ambulante Pauschalen abgerechnet werden. Bei den ambulanten Pauschalen müssen diejenigen Pauschalen entfernt werden, welche nicht genehmigt wurden. Die Tarifpartner müssen diese nun im Detail analysieren und die nötigen Schritte zur Realisierung innerhalb der gemeinsamen Tariforganisation OAAT AG prüfen. Es wird darum gehen, die geforderten Anpassungen zu priorisieren und so schnell wie möglich umzusetzen. Die vom Bundesrat gestellten Forderungen müssen bis Ende Oktober 2024 abgeschlossen sein. Die FMH wird die Umsetzung der Forderungen aktiv begleiten und sich für die Interessen der gesamten Ärzteschaft einsetzen. Auch wird die FMH so rasch als möglich eine finale Version von TARDOC und ambulanten Pauschalen publizieren, damit für jedes Fachgebiet klar ist, welche medizinische Leistung ab dem 1. Januar 2026 mit welcher Tarifstruktur vergütet wird.

Die Tarifpartner werden im Rahmen des engen vorgegebenen Zeitplans die Arbeiten unverzüglich in Angriff nehmen, die zur Inkraftsetzung des neuen Tarifs TARDOC und Pauschalen nötig sind, um am 1. Januar 2026 damit zu starten. Derzeit finden mit der MTK Verhandlungen statt mit dem Ziel, zeitgleich auch für die Bereiche der Unfall-, Invaliden- und Militärversicherung den gleichen Tarif wie im KVG einzuführen. Die FMH wird sich dafür einsetzen, dass der TARMED definitiv per 1. Januar 2026 durch TARDOC und wenigen ambulanten Pauschalen, sofern sie sachgerecht und medizinisch homogen sind, abgelöst wird. Ebenso wird sich die FMH mit grossem Engagement weiterhin für die Sicherstellung der medizinischen Kompetenz und Praxistauglichkeit bei der Überarbeitung der ambulanten Pauschalen einsetzen. Angesichts der Dringlichkeit einer sachgerechten Tarifierung, darf die vom Bundesrat verlangte zeitgleiche Einführung von Pauschalen unter keinen Umständen die Einführung von TARDOC per 1. Januar 2026 gefährden oder noch einmal verzögern.

Der Bundesrat hat ebenfalls festgelegt, dass wenn es den Tarifpartnern bis Ende Oktober 2024 nicht gelingen sollte, die Forderungen umzusetzen,  der Bundesrat diese festlegt und verordnet. Damit würde der Bundesrat von seiner subsidiären Kompetenz Gebrauch machen. Derzeit prüfen die Tarifpartner die komplexen Forderungen des Bundesrates und planen die Schritte zur Überarbeitung der Tarifstrukturen mit einem Zeitplan. Die OAAT AG wird dabei eine wichtige Rolle einnehmen.

Was bedeutet dies für Sie?
Für Sie bedeutet die Umstellung auf den neuen Tarif Anpassungen in der Praxissoftware, Leistungserfassung und Abrechnung der ärztlichen Leistungen.

Aufgrund des gefällten Bundesratsentscheids wird die FMH Sie als Mitglied bei der Vorbereitung der Inkraftsetzung des neuen ambulanten Tarifs umfassend unterstützen: mit Schulungsunterlagen, einem erweiterten (Lern-)Tarifbrowser, Dokumentationen, FAQs, Hilfestellungen und Informationen. Dazu werden wir Sie in den nächsten Monaten laufend informieren. Im Moment müssen Sie noch nichts weiter unternehmen. Es bleibt genügend Zeit, die Umstellung schrittweise vorzubereiten.

Bei zwischenzeitlichen Fragen stehen wir Ihnen dazu gerne unter tardoc@fmh.ch zur Verfügung.

Vorbereitungsarbeiten für die Einführung des neuen ambulanten Tarifs

Die FMH hat in den letzten Monaten die Einführung von TARDOC intensiv vorbereitet, um einen möglichst einfachen und reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Im März 2024 haben wir eine umfangreiche Webseite tardoc.fmh.ch publiziert. Sie finden jetzt dort weitere Informationen. Die Website wird in den kommenden Wochen kontinuierlich erweitert und künftig regelmässig aktualisiert. Auf der Webseite ist auch ein TARDOC-WIKI exklusiv für Mitglieder der FMH aufgeschaltet. Das Passwort für den Zugriff finden Sie auf myFMH.

Die FMH steht auch im Kontakt mit den Praxissoftwareherstellern und dem Verband medizinischer Fachpersonen SVA, damit auch in diesem Bereich Schulungsangebote untereinander abgestimmt vorhanden sind.

Die FMH wird nun die Webseite aufgrund des Bundesratsentscheides überarbeiten und mit den notwendigen Informationen zu den ambulanten Pauschalen ergänzen.

Des weiteren wird die FMH gemeinsam mit den kantonalen Ärztegesellschaften die Umsetzung auf kantonaler Ebene (Anschlussverträge und Taxpunktwerte) begleiten und unterstützen. Auch hier folgen weitere Informationen im Verlauf des Herbstes.

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